1800 Euro für Besserverdienende
Bundesregierung beschließt Elterngeld bei 30-Stunden-Woche
Das Elterngeld soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. Es werde ein Jahr lang gezahlt. Als generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug gilt: Eine ausgeübte Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung "auf höchstens 30 Wochenstunden" reduziert oder unterbrochen werden.
Ein Mindestelterngeld von 300 Euro sollen alle erziehenden Elternteile erhalten, die vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld sollen für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen gelten. Die 300 Euro sollen nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet werden. Allerdings: Eine "Anrechnung mit Sozialleistungen" erfolge "bei einem Elterngeld oberhalb von 300 Euro".
"Das Elterngeld gibt jungen Müttern und Vätern einen Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen," so Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Das Elterngeld ist laut Bundesregierung steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus.
Für das Elterngeld will die Bundesregierung ab 2008 gut 4 Milliarden Euro jährlich aufwenden. Für 2007 wird mit Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro für Elterngeld sowie 1,94 Milliarden Euro für Erziehungsgeld gerechnet.
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Am 16. Jun. 2006 unter:
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« Walfang könnte ausgeweitet werden
Weiteres Vorgehen für die EU-Verfassung beschlossen »

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