Bundesverwaltungsgericht

Ost-Beamte können West-Gehalt bekommen

Die Höhe der Besoldung von ostdeutschen Beamten richtet sich in erster Linie nach dem Ort ihrer Ausbildung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Weder Geburts- und noch Schulort haben danach Auswirkungen darauf, ob ein Beamter nach Ost- oder Westtarif bezahlt wird, sagte ein Gerichtssprecher. Entscheidend sei vielmehr, wo die fachspezifische Ausbildung stattgefunden hat. Bei einem Ausbildungsanteil von mehr als 50 Prozent in Westdeutschland haben die Beamten nach dem jetzigen Urteil Anspruch auf die höhere West-Besoldung.

Der Anwalt der Kläger, Michael Moeskes, geht davon aus, dass das Urteil für die neuen Länder Mehrkosten in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro bringen werde.

Geklagt hatte unter andrem eine Rechtspflegerin aus Mecklenburg-Vorpommern, die ab 1992 Teile ihrer Ausbildung in Schleswig-Holstein absolviert hatte. Nach Übernahme in den Landesdienst Mecklenburg-Vorpommern wurde ihr jedoch nur die Ost-Besoldung gezahlt. In erster Instanz hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Greifswald Recht bekommen. (AZ: BVerwG 2 C 14.05 u.a.)

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