Verbraucherinformationsgesetz
Kartoffelchips offenbar stärker mit Acrylamid belastet
Insgesamt hätten "bei den diesjährigen foodwatch-Tests" so genannte Stapelchips besonders schlecht abgeschnitten. Die Sorte "Paprika" der Marke "Pringles" habe rund zehnmal soviel Acrylamid enthalten wie der Testsieger, ein Lightprodukt der Biomarke Tra'fo.
Acrylamid entsteht den Angaben zufolge bei Bräunungsreaktionen, wenn stärkehaltige Lebensmittel gebraten, gebacken, frittiert oder geröstet werden. Im Tierversuch löse sie Krebs aus und wirke schädigend auf Nerven sowie Erbgut. Die für die Bewertung von Gesundheitsrisiken zuständige Bundesbehörde, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), fordere, den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln "so weit und so schnell wie möglich" abzusenken.
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte die tägliche Belastung mit Acrylamid ein Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht nicht überschreiten. Für eine 60 Kilogramm schwere Person hieße das laut Foodwatch bezogen auf die aktuellen Testergebnisse: Gerade mal ein knappes Drittel dürfte sie von einer Packung "Pringles Paprika" Stapelchips essen, um die Tageshöchstdosis nicht zu überschreiten.
Foodwatch fordert seit langem eine verpflichtende Kennzeichnung von Acrylamid auf Lebensmitteln und eine Veröffentlichung von Testergebnissen mit Nennung der Produktnamen. "Die Bundesregierung muss ihrer Pflicht zum vorsorgenden Verbraucherschutz nachkommen", so Hohl.
Das neue Verbraucherinformationsgesetz, das gegenwärtig im Bundestag beraten wird und nächste Woche verabschiedet werden soll, schöpfe die dafür notwendigen Instrumente nicht aus. Die Organisation fordert, dass die Offenlegung von Behördenwissen vor Geheimhaltung geht und dass Lebensmittelhersteller und Handel verpflichtet werden, den Verbrauchern Produktauskünfte zu geben. Der Bundestag habe jetzt noch die Chance, am vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen vorzunehmen und "ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz" zu verabschieden.
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Am 19. Jun. 2006 unter:
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