Selbstverpflichtung
Brandschützer wollen auf klimaschädliches Löschmittel verzichten
Mit der Selbstverpflichtung verzichteten die Brandschützer künftig auf einen Stoff, der nicht von der am 4. Juli 2006 in Kraft tretenden EG-Verordnung über fluorierte Treibhausgase erfasst werde.
Die Brandschützer kommen laut Ministerium in ihrer Selbstverpflichtung zu dem Schluss, dass in Deutschland genügend alternative Löschmittel zu Verfügung stünden, so dass auf den Einsatz des klimaschädlichen R 23 verzichtet werden könne. Deswegen sei die praktische Bedeutung von R 23 auf dem Markt für Brandschutzanlagen bereits heute "marginal".
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Am 20. Jun. 2006 unter:
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