Europäischer Fischereifonds

Neuer EU-Fonds für die Fischwirtschaft und die Lebensmittelindustrie

Der EU-Rat der Fischereiminister hat am Montag in Brüssel einen neuen "Europäischen Fischereifonds" (EFF) beschlossen, der ab 2007 das bisherige "Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei"(FIAF) ablösen soll. Nach Angaben der EU-Kommission soll der Fischereifonds "vor allem eine nachhaltige Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Europa" fördern. Die staatlichen Beihilfen sollen einerseits die Fischwirtschaft bei der Flottenanpassung unterstützt, "um sie wettbewerbsfähiger zu machen". Zum anderen verweist die Kommission darauf, dass der Fonds auch "Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt" fördern werde. Krisengebieten der Fischereiwirtschaft soll mit den finanziellen Mitteln zudem bei der "Diversifizierung ihrer wirtschaftlichen Basis", also beim Aufbau anderer wirtschaftlicher Tätigkeiten, geholfen werden. Mehr Geld zu sparen soll es künftig für Maßnahmen geben, "mit denen gewährleistet werden soll, dass die Fischwirtschaft auch künftig über die qualifizierten Arbeitskräfte verfügen kann, die sie benötigt". Der Fonds hat eine Laufzeit von sieben Jahren und eine Mittelausstattung von rund 3,8 Milliarden Euro. Das Geld kommt auch der Lebensmittelindustrie zugute.

Der Europäischen Fischereifonds soll Mittel für alle Zweige der Fischwirtschaft, und für die Fischereigebiete bereitstellen. Es profitieren grundsätzlich also die See- und die Binnenfischerei und die Aquakulturbetriebe. Darüber hinaus sollen auch "Erzeugerorganisationen" und dem "Verarbeitungs- und Vermarktungssektor" - also der Lebensmittelindustrie - Gelder zufließen. Hierbei sollen künftig auch "mittlere und einige große Unternehmen" von den staatlichen Beihilfen profitieren können.

"Die erzielte Einigung schafft ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Maßnahmen, mit denen dem Sektor geholfen werden soll, seine Wettbewerbsfähigkeit wieder zu erlangen und zu erhalten, und der Förderung einer nachhaltigen und umweltverträglicheren Fischerei und Aquakultur", sagte Joe Borg, das für Fischerei und maritime Angelegenheiten zuständige Mitglied der Kommission. Der Fonds werde außerdem die Fischereigebiete bei der Verbreiterung ihrer wirtschaftlichen Basis unterstützen.

Nach Darstellung der Kommission werden so die Hauptziele der Gemeinsamen Fischereipolitik, die bei der Reform im Jahr 2002 vereinbart wurden, erreicht. Eines der Ziele sei die Abschaffung staatlicher Beihilfen für die Erhöhung der Fischereikapazität. Die staatlichen Beihilfen sollen künftig dazu dienen, die Flotte bei der Anpassung der Fangkapazitäten und des Fischereiaufwandes "an die verfügbaren Fischbestände" zu unterstützen.

Gefördert werden die "verschiedenen Zweige der Fischwirtschaft". Beispielsweise können künftig über den Fonds neue Antriebsmaschinen für Schiffe subventioniert werden, sofern dies die Sicherheit oder die Treibstoffeffizienz erhöht.

Auch "Organisationen, die im allgemeinen Interesse des Sektors tätig werden", können von dem Geldtopf profitieren. Finanziell gefördert wird ferner "auch technische Hilfe für die Mitgliedstaaten, um die Bereitstellung der Fördermittel zu erleichtern". Die Mitgliedstaaten können der beschlossenen EU-Verordnung zufolge selbst entscheiden, wie sie die Mittel auf die einzelnen Prioritäten aufteilen wollen.

Zahlreiche Maßnahmen, die bislang vom "Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei"(FIAF) gefördert wurden, werden auch weiterhin finanziert werden. Darüber hinaus unterstützt der neue Fonds laut EU-Kommission "aber noch eine Reihe innovativer Mechanismen, die auf die veränderten Gegebenheiten im Fischereisektor reagieren". Hierzu gehören Maßnahmen, die die "Durchführung der Wiederauffüllungspläne" flankieren und die "Anwendung selektiverer Fangmethoden" fördern sollen, sowie die Finanzierung lokaler Strategien für eine wirtschaftliche Entwicklung in den Fischereigebieten. Der neue Fonds stelle auch verstärkt Beihilfen für die Binnenfischerei und "eine umweltschonende Aquakultur" bereit.

Die Mitgliedstaaten sollen künftig "von einfacheren Durchführungsvorschriften und flexibleren Förderkriterien" profitieren, um die Förderung genauer auf "die Bedürfnisse der Fischwirtschaft" in dem betreffenden Land zuschneiden zu können.

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