Klagerecht für Betriebsräte
Antidiskriminierungsgesetz soll geändert werden
Basis seien die Änderungswünsche, die der Bundesrat formuliert habe. Insbesondere beim Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften solle sich die Koalition an dem orientieren, was bereits jetzt Rechtslage sei. Eine Verbandsklage sei nicht Gegenstand des derzeit geltenden Betriebsverfassungsgesetzes, so Röttgen.
Beck sagte, den Gewerkschaften werde keineswegs das Klagerecht völlig entzogen. Dies gelte nur bei Verfahren Einzelner.
Die Änderungen waren von Röttgen und seinem SPD-Kollegen Olaf Scholz erarbeitet worden. Das Gesetz steht am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung im Bundestag.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 28. Jun. 2006 unter:
arbeitStichworte:
« EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Staats-Subventionen
Sachsen will ab 2008 keine neuen Schulden aufnehmen »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
