Initiativrecht
Glos wirft Brüssel Einmischung in Auftragsvergabe vor
Bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand an Unternehmen gelten in Europa dem Bericht zufolge unterschiedliche Schwellenwerte. Für Bauaufträge mit einem Volumen von mehr als 5,9 Millionen Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Wert von mehr als 230.000 Euro gilt das EU-Recht. Für Vergaberegeln unterhalb dieser Schwellenwerte sind bisher die Mitgliedsstaaten zuständig.
Aus Sicht von Bund, Ländern und Kommunen soll es dabei bleiben. Würde auch für die kleineren Staatsaufträge, die 80 Prozent aller Bestellungen ausmachen, künftig das EU-Recht gelten, könnten Unternehmen, die bei Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wurden, ihre Rechte leichter einklagen und damit Mehrkosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand für den Staat verursachen.
Brüssel wolle in eine nationale Angelegenheit hineinregieren, so Glos. Dafür habe die EU jedoch keine demokratische Legitimation, da weder der Rat noch das Europaparlament die Pläne veranlasst hätten.
Die Kommission wies diesen Vorwurf der Zeitung zufolge zurück. Die EU-Kommission hat in der Europäischen Union formal das alleinige Initiativrecht.
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Am 29. Jun. 2006 unter:
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