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Kreispolizei Borken soll Anweisung zur Daten-Löschung missachtet haben

Atomkraftgegner klagt

Nach Darstellung der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" hat die Kreispolizei Borken im Zuge einer Anti-Atom-Demonstration erhobene erkennungsdienstliche Daten nicht gelöscht, obwohl dies nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom Polizeipräsidium Münster ausdrücklich angeordnet worden sein soll. Im Juli 2004 hatte die Kreispolizei Borken den Angaben zufolge einen Münsteraner Atomkraftgegner bei einer Anti-Atom-Demonstration in Ahaus festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Das Verwaltungsgericht Münster habe im Mai 2005 diese Polizeiaktion als unrechtmäßig und als klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht gewertet. Daraufhin habe der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das zuständige Polizeipräsidium Münster erhoben, um die Löschung der erkennungsdienstlichen Daten zu erreichen. Mit Bescheid vom 1. August 2005 habe daraufhin das Polizeipräsidium Münster angeordnet, alle gespeicherten Daten zu vernichten, "um einem entsprechenden Urteil zuvorzukommen". Jetzt nach Angaben der Bürgerinitiative bekannt, dass die Polizei die Daten nicht gelöscht hat.

Der Atomkraftgegner hat jetzt vor dem Verwaltungsgericht Münster Klage gegen die Kreispolizei Borken erhoben. Durch eine Akteneinsicht sei bekannt geworden, dass die Kreispolizei "bei Ermittlungen im Zusammenhang mit den letztjährigen Castor-Transporten von Dresden nach Ahaus unrechtmäßig erhobenes Fotomaterial gegen den Betroffenen" verwendet habe. Die "unrechtmäßig erstellten Fotos des Betroffenen" seien von der Kreispolizei Borken noch in diesem Frühjahr bei einer Zeugengegenüberstellung in Ahaus verwandt worden.

Der Atomkraftgegner reichte gleichzeitig Beschwerde beim Polizeipräsidium Münster ein und schaltete den Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Die Anti-Atom-Initiativen unterstützen die Klage des Betroffenen.

"Etwas derartiges habe ich noch nicht erlebt. Wir erwarten eine umgehende Bereinigung der Situation", sagte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der den Betroffenen vertritt. Die Anti-Atom-Initiativen im Münsterland sehen "jedes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns unterhöhlt, wenn diese nicht einmal ihre eigenen – rechtskräftigen – Bescheide umsetzt". Es zeige sich erneut, "mit welch fehlgeleiteter Energie" die Polizei versuche, die Anti-Atom-Proteste im Münsterland zu kriminalisieren.

Dabei schrecke die Polizei nicht vor klaren Rechtsbrüchen zurück, "um ihre völlig haltlosen Ermittlungen fortzuführen". Die Anti-Atom-Initiativen fordern die sofortige Löschung der unrechtmäßig erhobenen Daten des betroffenen Atomkraftgegners und die Einstellung sämtlicher noch ausstehender Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den letztjährigen Castor-Transporten.