Vernetzung der Strafregister
Internationaler Datenaustausch über Vorstrafen
Bisher müssten die Staatsanwaltschaften, die eine Auskunft aus einem ausländischen Strafregister brauchten, ein Rechtshilfeersuchen in der Sprache des ersuchten Landes stellen. Weil die Auskunftsersuchen jetzt elektronisch übermittelt und beantwortet werden könnten, erfolge die Erteilung der Auskunft in wenigen Stunden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte das Projekt am 6. Juni in Bonn in Anwesenheit der Justizministerinnen und Justizminister Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs sowie des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission vor.
Die neue Regelung sei gerade angesichts der bevorstehenden Fußball-WM von großem Nutzen, sagte Zypries. Auch andere europäische Staaten seien aufgerufen, dem Strafregister beizutreten und sich mit ihm zu vernetzen. Eine solche Kooperation sei mehr denn je erforderlich: "Ein schneller und effizienter Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern in Europa ist Voraussetzung dafür, grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoll verfolgen zu können."
Erstmals gebe es eine technische Zusammenarbeit in Europa im Justizsektor, so Zypries. Grundlage des Austauschs seien die nationalen Register. Sie reichten für den elektronischen Austausch aus. Ein neues zentrales Register auf europäischer Ebene sei nicht erforderlich.
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Am 06. Jun. 2006 unter:
justizStichworte:
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