Bahnprivatisierung
Bahn zerstört offenbar einsatzbereite Interregio-Waggons
Otto Wiesheu, Mitglied des Bahnvorstands, erklärte am 1. Juni im Verkehrsausschuss des Bundestags, es sei das Recht der Bahn, so zu verfahren; im übrigen müsse verhindert werden, dass die Konkurrenz sich mit dem rollenden Material Vorteile verschaffe. Einige Beobachter sehen in dem Vorgehen ein typisches Beispiel für einen "staatlichen Monopolisten". Die Kampagne "Bahn für alle" widerspricht. Die Maßnahme sei ein typisches Beispiel für die zerstörerischen Wirkungen einer Privatisierung der Bahn.
Dafür gebe es - so die Initiative "Bahn für ale" - drei Gründe: Erstens habe die Zuggattung InterRegio für eine "Flächenbahn" gestanden. Darunter verstehe man einen Schienenverkehr, der auch Regionen erschließe, in die kein ICE komme. Seit der InterRegio verschwunden sei, seien große Regionen wie die Ostsee-Küste, Ostfriesland oder auch Oberschwaben/Bodenseegebiet "ganz oder weitgehend vom Schienenfernverkehr abgehängt worden". Mit dem Abbau des InterRegio sei Ende der neunziger Jahre, ab Beginn der Orientierung auf einen Bahnbörsengang, begonnen worden. Mit der weiteren Privatisierung solle die Bahn in der Fläche nochmals stark reduziert und außerdem auch 5000 Kilometer Schienen gekappt werden.
Zweitens sei der InterRegio weitgehend kostendeckend betrieben worden. Nur eine Bahn in öffentlichem Eigentum ermögliche einen Schienenverkehr, der gerade eine "schwarze Null" schreibt, meint die Initiative. Es sei vor allem die "Renditeorientierung", wegen der diese Zuggattung zerstört worden sei. Private Investoren wollten mindestens vier Mal höhere Renditen als derzeit gegeben. Sie würden noch mehr Züge und Strecken kappen, die aus ihrer Sicht unrentabel seien, befürchtet "Bahn für alle".
Drittens nehme die Zerstörung des InterRegio-Materials die materielle Privatisierung teilweise vorweg. Der Bund könnte diesen Akt stoppen. Ihm gehöre die Deutsche Bahn AG noch immer zu 100 Prozent. Er beziehungsweise die Steuerzahlenden finanzierten den Schienenverkehr in erheblichem Maße. Dafür müsste der Bund aber im Aufsichtsrat seiner Verantwortung gerecht werden, fordert die Initiative. Eine Bahn in öffentlichem Eigentum müsse auch eine Bahn in öffentlichem Interesse sein.
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Am 07. Jun. 2006 unter:
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