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Bundesverfassungsgericht erlaubt NPD-Demo in Gelsenkirchen

Eilantrag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine für Samstag in Gelsenkirchen geplante Demonstration der NPD zugelassen. Wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte, wurde einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Eine Begründung soll erst im Laufe der kommenden Woche nachgereicht werden. Die Kundgebung darf damit trotz der Fußball-Weltmeisterschaft stattfinden. Das oberste Gericht kippte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das das polizeiliche Verbot für die Demonstration bestätigt hatte.

Nach Ansicht des OVG geht von der Veranstaltung wegen der Fußball-WM eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" aus.

Die Demonstration findet nur einen Tag nach Eröffnung der Fußball-WM statt. Wegen des am Freitag geplanten Spiels zwischen Polen und Ecuador wird zudem mit vielen WM-Besuchern in der Stadt gerechnet. Gelsenkirchen ist neben Dortmund und Köln einer von drei WM-Spielorten in Nordrhein-Westfalen.

Zu der NPD-Demonstration sind offenbar drei Gegenkundgebungen geplant. Dort wollen sich auch Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sehen lassen.