Bundesrat billigt Gesetz zu europäischem Haftbefehl
Intervention des Bundesverfassungsgerichts
Das neue Gesetz enthält nun Änderungen. Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe sichergestellt ist.