Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundesrat billigt Gesetz zu europäischem Haftbefehl

Intervention des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundesrat hat den Weg für das Gesetz zum europäischen Haftbefehl freigemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz, das insbesondere die Auslieferung deutscher Staatsbürger zur Strafverfolgung an andere EU-Staaten regelt. Der europäische Haftbefehl soll Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedsländern vereinfachen und verkürzen. Ein früheres Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen war vor einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig aufgehoben worden. Die Karlsruher Richter hatten ein gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung verlangt und kritisiert, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen war.

Das neue Gesetz enthält nun Änderungen. Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe sichergestellt ist.