Intervention des Bundesverfassungsgerichts
Bundesrat billigt Gesetz zu europäischem Haftbefehl
Das neue Gesetz enthält nun Änderungen. Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe sichergestellt ist.
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Am 10. Jul. 2006 unter:
justizStichworte:
« Polizei geht mit Härte gegen demonstrierende Studenten vor
DGB fordert grundlegende Überarbeitung der Gesundheitsreform »
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