Soziale Grundsicherung

Bundesrat gegen Elterngeld für Asylbewerber

Asylbewerber sollen nach dem Willen des Bundesrates keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Eine entsprechende Klarstellung forderte die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur eine soziale Grundsicherung erhalten sollten, "nicht aber zusätzliche familienpolitische Leistungen wie Kindergeld, Erziehungsgeld oder jetzt in der Nachfolge Elterngeld".

Eltern, die zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf pausieren oder bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, sollen ein Jahr lang 67 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Gutverdienende Eltern sollen bis zu 1800 Euro im Monat Elterngeld erhalten. Eltern mit niedrigen Einkünften sollen künftig offenbar schlechter gestellt werden als heute. Zwei "Partnermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil - in der Regel der Vater - eine Auszeit für die Betreuung nimmt. Alleinerziehende sollen das Elterngeld 14 Monate lang erhalten.

Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten soll dem Regierungsentwurf zufolge zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt werden. Demgegenüber plädierte der Bundesrat dafür, die Frist zwischen den Geburten auf 36 Monate auszuweiten. Auch in diesem Punkt folgte die Länderkammer der Beschlussempfehlung ihrer Ausschüsse.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!