Gewaltenteilung in der Praxis
Gesetz zum EU-Haftbefehl soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignorieren
Anne Wehnert vom Strafrechtsausschuss der Rechtsanwaltskammer sagte dem Blatt, sie gehe davon aus, dass das Regelwerk ein zweites Mal beim Verfassungsgericht durchfallen werde. Offenbar habe die Bundesregierung in Europa nicht als Buhmann dastehen wollen und deshalb übereilt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.
Wehnert rügte, dass auch der vom Verfassungsgericht verlangte Rechtsweg gegen bewilligte Auslieferungen nicht geöffnet werde. Ferner sei weiterhin nicht gesichert, dass ein im Ausland verurteilter Deutscher seine Strafe wie von Karlsruhe gefordert hierzulande absitzen dürfe.
Die Vorschriften regeln, unter welchen Umständen international gesuchte Beschuldigte von Deutschland an andere EU-Staaten ausgeliefert werden dürfen. Die erste Fassung hatte Karlsruhe 2005 gekippt, weil nicht hinreichend geregelt worden war, inwieweit Grundrechte der Auslieferung entgegenstehen können.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach, wies die Kritik zurück. "Wir haben das Gesetz verbessert und alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt", sagte er der Zeitung.
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