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Gesetz zum EU-Haftbefehl soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignorieren

Gewaltenteilung in der Praxis

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisieren das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts veränderte Gesetz zum EU-Haftbefehl. Der neue Entwurf sei so dilettantisch, dass es in Karlsruhe ein zweites Mal scheitern dürfte, sagte Michael Rosenthal vom Strafrechtsausschuss des Anwaltvereins der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Ich habe das überarbeitete Gesetz mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Hier und da ist zwar etwas repariert worden, insgesamt bleibt das Gesetz für mich aber verfassungswidrig", sagte er. Nach Ansicht der Anwaltschaft sind zentrale Rügen der Verfassungsrichter nicht umgesetzt worden. "Die überarbeitete Version stärkt die Rechte Betroffener kaum. Wann ein Verdächtiger ausgeliefert werden darf und wann nicht, bleibt vage und verschwommen", kritisierte Rosenthal.

Anne Wehnert vom Strafrechtsausschuss der Rechtsanwaltskammer sagte dem Blatt, sie gehe davon aus, dass das Regelwerk ein zweites Mal beim Verfassungsgericht durchfallen werde. Offenbar habe die Bundesregierung in Europa nicht als Buhmann dastehen wollen und deshalb übereilt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Wehnert rügte, dass auch der vom Verfassungsgericht verlangte Rechtsweg gegen bewilligte Auslieferungen nicht geöffnet werde. Ferner sei weiterhin nicht gesichert, dass ein im Ausland verurteilter Deutscher seine Strafe wie von Karlsruhe gefordert hierzulande absitzen dürfe.

Die Vorschriften regeln, unter welchen Umständen international gesuchte Beschuldigte von Deutschland an andere EU-Staaten ausgeliefert werden dürfen. Die erste Fassung hatte Karlsruhe 2005 gekippt, weil nicht hinreichend geregelt worden war, inwieweit Grundrechte der Auslieferung entgegenstehen können.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach, wies die Kritik zurück. "Wir haben das Gesetz verbessert und alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt", sagte er der Zeitung.