Kein ausreichender Terrorverdacht
Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Darkazanli ein
Die Bundesanwaltschaft verdächtigte Darkazanli der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Deutschland. Sie nahm an, er habe "mit weiteren Personen eine Vereinigung in Deutschland zu dem Zweck gebildet, die terroristischen Ziele des internationalen Netzwerks gewaltbereiter Islamisten logistisch und finanziell zu unterstützen".
Dieser Anfangsverdacht habe sich nicht bestätigt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war Darkazanli "nicht eingebunden in ein Gefüge, das den organisationsspezifischen Voraussetzungen einer terroristischen Vereinigung in Deutschland genügte".
Zwischen 1993 und 1998 habe Darkazanli zwar als Ansprechpartner des Terrornetzwerks Al-Qaida fungiert. Er sei auch "vermittelnd, betreuend und verwaltend in die international angelegten unternehmerischen Aktivitäten des Al-Qaida-Firmengeflechts eingebunden" gewesen. Diese Aktivitäten erfüllten jedoch nicht die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach dem Tatbestand der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Deutschland. Die Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung war bis zum Inkrafttreten des neuen Terrorismus-Paragrafen 129 b im Strafgesetzbuch am 30. August 2002 nicht strafbar.
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass Darkazanli "mit seinen Aktivitäten bewusst an der Verwirklichung terroristischer Ziele der Organisation Al-Qaida mitgewirkt" habe.
Nach Ermittlungen der spanischen Behörden, die die Auslieferung des Deutsch-Syrers verlangen, gilt Darkazanli hingegen als "Schlüsselfigur von Al-Qaida". Er soll das Terrornetzwerk seit 1997 in Spanien, Deutschland und Großbritannien finanziell und logistisch unterstützt haben. Das Amtsgericht Madrid hatte am 16. September 2004 gegen Darkazanli einen Europäischen Haftbefehl erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls aber für nichtig erklärt, so dass Darkazanli auf freien Fuß gesetzt werden musste.
Harms betonte, dass die "außerordentlich umfangreichen Ermittlungen" der Bundesanwaltschaft auch die Auswertung der von den spanischen Ermittlungsbehörden überlassenen Akten umfassten. Die Kontakte von Darkazanli zur einer spanischen Al-Qaida-Zelle hätten "keine strafrechtliche Relevanz nach deutschem Recht". Anhaltspunkte, dass Darkazanli in terroristische Aktivitäten dieser spanischen "Yarkas-Zelle" eingebunden war, lägen zudem nicht vor.
Der Islam-Experte Peter Scholl-Latour hatte das Terrornetzwerk Al-Qaida unlängst als "Mythos" bezeichnet, "den die Amerikaner hochgespielt haben". Al-Qaida habe im Irak und der gesamten arabischen Welt keine so große Rolle gespielt.
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Am 14. Jul. 2006 unter:
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