"Keine Bedenken"
Regierung offenbar für Überwachung von Lafontaine durch Verfassungsschutz
Die Beobachtung von Abgeordneten ist dem Bericht zufolge aus Sicht der Bundesregierung nur dann unzulässig, wenn "die innerparlamentarischen Statusrechte" der Abgeordneten beeinträchtigt wären. Dies sei aber nur der Fall, wenn die Verfassungsschutzbehörden auf die "parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche" Einfluss nehmen würden - etwa durch die Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge.
Dieses Verfahren wird von den Oppositionsparteien heftig kritisiert, schreibt das Blatt. Schließlich seien Abgeordnete als Vertreter des deutschen Volkes privilegiert. Das Grundgesetz gewähre ihnen einen weit reichenden Schutz vor Strafverfolgungsmaßnahmen. Ohne Genehmigung des Bundestages dürften keine Ermittlungen eingeleitet werden. Der Immunitätsausschuss erteile zwar zum Beginn jeder Legislaturperiode eine Art allgemeinen Freibrief. Die Behörden müssten dafür aber den Bundestagspräsidenten über jedes Verfahren informieren, damit der Immunitätsausschuss jeden Fall erörtern und gegebenenfalls einen Stopp des Verfahrens einleiten könne.
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Am 19. Jul. 2006 unter:
politikStichworte:
« Umweltministerium plädiert für "Natururlaub in Deutschland"
Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss Straftat konkret benennen »
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