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Soldaten sollen nicht in Schwulenvierteln übernachten

Ansehen der Bundeswehr

Das Verteidigungsministerium will Bundeswehr-Angehörige auf Dienstreisen offenbar davor bewahren, in die Nähe von Schwulenbars zu geraten. "Negative Auswirkungen auf das Ansehen der Bundeswehr sollen so vermieden werden", heißt es in einem Schreiben an den Petitionsausschuss des Bundestages, aus dem am Wochenende das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zitierte. Das Ministerium wollte den Bericht zunächst nicht bestätigen.

Es sei nicht zumutbar, wenn sich die von der Bundeswehr gebuchten Hotels in einem Viertel befänden, "das der homosexuellen Szene zuzuordnen" sei, noch dazu in der Nähe "einschlägiger Lokale", zitierte das Magazin weiter aus dem Brief. Mit dem Schreiben reagiere das Ministerium auf den Protest eines Hotels in der Kölner Innenstadt, das die Bundeswehr vor einigen Monaten aus ihrem Verzeichnis gestrichen hatte.

"Die Ausstattung und der Service wurden ausdrücklich nicht beanstandet", bescheinigte das Ministerium. Gleichwohl sei es richtig gewesen, das Hotel aus der Liste zu nehmen. Wegen knapper Parkplätze hätten "die Dienstreisenden in Uniform den Weg zum Hotel zu Fuß zurücklegen müssen", heißt es. "Die Präsenz von Angehörigen der Bundeswehr in diesem einschlägigen Viertel" werde so "Dritten gegenüber vermittelt".

Mit scharfer Kritik reagierte der Grünen-Politiker Volker Beck. Es sei "spießig und womöglich rechtswidrig", wenn die Bundeswehr Hotels in der Nähe von Schwulenlokalen aus den Übernachtungslisten für Truppen-Angehörige streiche. "Diese neue Anweisung ist an Spießigkeit und Lächerlichkeit kaum zu toppen. Sie ist sofort zurückzunehmen, da sie diskriminierend ist", forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion in Berlin.

Es stelle sich die Frage, welche negativen Auswirkungen eine Hoteladresse in der Nachbarschaft eines Homosexuellenlokals haben solle. Wer in dieser Weise Vorurteilen das Wort rede, stelle das Konzept des Staatsbürgers in Uniform in Frage, betonte Beck und fügte hinzu, die Streichung des Hotels von der Liste möglicher Übernachtungen dürfte demnach "ein Fall für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" sein.

Ähnlich äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der den Erlass "kulturell rückschrittlich und undemokratisch" nannte. Es sei lächerlich, anzunehmen, Soldaten könnten Schaden nehmen, wenn sie an einer Schwulenbar vorbeigehen. Der Verband forderte die Rücknahme der "peinlichen Anordnung", die dem Ansehen der Bundeswehr schade.

Ein Ministeriumssprecher wollte nicht ausschließen, dass eine solche Anweisung ergangen ist, konnte das zitierte Schreiben jedoch nicht bestätigen. Die Sache werde geprüft, sagte er und lehnte jeden weiteren Kommentar dazu ab.