Industrieemissionen

Neues nationales Schadstoffregister beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einrichtung eines nationalen Schadstoffregisters vorsieht. Wie hoch die durch große Industriebetriebe verursachte Schadstoffbelastung in der Region ist, soll ab 2008 per Mausklick von den Bürgerinnen und Bürger ab 2008 im Internet abfragbar sein. Das "nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister" ist beim Umweltbundesamt angesiedelt. Bestimmte Betriebe wie etwa Stromerzeuger, metallverarbeitende Betriebe oder Chemiebetriebe werden verpflichtet, jährlich Angaben über ihre Emissionen an das Register zu übermitteln. Das Vorhaben beruht auf internationalen Vereinbarungen: Am 21. Mai 2003 wurde auf einer außerordentlichen Sitzung zum Aarhus-Übereinkommen das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister verabschiedet. International ist das Protokoll bekannt unter der englischen Bezeichnung "Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers (PRTR)". Das bisherige EU-Register wird abgeschafft. Die Bundesregierung hält sich eigenen Angaben zufolge "eng an die EU-Verordnung, so dass für betroffene Betreiber keine zusätzlichen Berichtspflichten für das nationale Register entstehen".

Das Aarhus-Übereinkommen regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 37 Staaten haben das PRTR-Protokoll unterzeichnet, auch Deutschland und die Europäische Gemeinschaft. Es verpflichtet dazu, ein nationales Schadstoffregister einzurichten. Der Kabinettsbeschluss der deutschen Bundesregierung schafft die Voraussetzungen dafür, das Protokoll zu ratifizieren.

Auch die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartei des PRTR-Protokolls. Die Europäische Gemeinschaft hat bereits eine Verordnung erlassen, welche die Errichtung eines Europäischen Registers regelt. Entsprechend der EG-Verordnung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einzelne Durchführungsregeln festzulegen. Das betrifft zum Beispiel die Meldefrist sowie die Art der Informationen durch den berichtspflichtigen Betreiber einer Anlage. Fragen dieser Art regelt das Aus- und Durchführungsgesetz.

Die Aufgaben für das nationale Register sind deckungsgleich mit den Aufgaben für das Register der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Einführung des Schadstoffregisters PRTR wird das bereits bestehende Europäische Schadstoffemissionsregister (EPER) abgeschafft. Damit müssen die bisherigen für das EPER bestimmten Ausführungsregelungen gestrichen werden. Dies erfolgt durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte.

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