Industrieemissionen
Neues nationales Schadstoffregister beschlossen
Das Aarhus-Übereinkommen regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 37 Staaten haben das PRTR-Protokoll unterzeichnet, auch Deutschland und die Europäische Gemeinschaft. Es verpflichtet dazu, ein nationales Schadstoffregister einzurichten. Der Kabinettsbeschluss der deutschen Bundesregierung schafft die Voraussetzungen dafür, das Protokoll zu ratifizieren.
Auch die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartei des PRTR-Protokolls. Die Europäische Gemeinschaft hat bereits eine Verordnung erlassen, welche die Errichtung eines Europäischen Registers regelt. Entsprechend der EG-Verordnung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einzelne Durchführungsregeln festzulegen. Das betrifft zum Beispiel die Meldefrist sowie die Art der Informationen durch den berichtspflichtigen Betreiber einer Anlage. Fragen dieser Art regelt das Aus- und Durchführungsgesetz.
Die Aufgaben für das nationale Register sind deckungsgleich mit den Aufgaben für das Register der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Einführung des Schadstoffregisters PRTR wird das bereits bestehende Europäische Schadstoffemissionsregister (EPER) abgeschafft. Damit müssen die bisherigen für das EPER bestimmten Ausführungsregelungen gestrichen werden. Dies erfolgt durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte.
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Am 26. Jul. 2006 unter:
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Bundesregierung reduziert Berichtspflichten für Unternehmen »

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