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Bundesregierung reduziert Berichtspflichten für Unternehmen

"Informationslücken"

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf über die Verdienste- und Arbeitskostenstatistik beschlossen. Die Reform der Lohnstatistik sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu "Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung". So sollen künftig Erhebungen bei Verdiensten und Arbeitszeiten reduziert werden. Das spare Geld und Zeit in den Unternehmen. Die Reform entlaste insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und die statistischen Ämter von ihren Berichtspflichten.

Das neu gefasste Verdienststatistikgesetz soll das bisher geltende Lohnstatistikgesetz ablösen. Gleichzeitig werden die Erhebungen damit laut Bundesregierung "an den nationalen und internationalen Informationsbedarf angepasst". Das schließe auch Informationslücken wie etwa im Dienstleistungsbereich. Zudem werde die Reform zu mehr Informationen für das statistische Gesamtsystem führen.

Für das Produzierende Gewerbe und das Dienstleistungsgewerbe gilt nach Regierungsangaben: Die jährlichen Verdiensterhebungen bei rund 40.500 Betrieben sollen künftig entfallen. Die vierteljährlichen Verdiensterhebungen werden gleichmäßiger und damit gerechter über die Gesamtwirtschaft verteilt.

Für die Landwirtschaft gilt: Verdiensterhebungen werden nur noch alle vier Jahre durchgeführt (bisher jährlich). 1.500 Betriebe sollen von dieser Erleichterung profitieren.

Für das Handwerk gilt: Verdiensterhebungen im Handwerk werden abgeschafft. Hier reichen nach Auffassung des Bundeskabinetts die allgemeinen Verdiensterhebungen im vierteljährlichen Abstand aus. Dadurch würden 27.000 Handwerksbetriebe entlastet.

Mit den Erhebungen könnten die EG-Anforderungen "mit möglichst geringer Belastung für die Wirtschaft" erfüllt werden. Die Betriebe würden auch durch die neue automatisierte Datengewinnung aus dem betrieblichen Rechnungswesen (eStatistik.core) entlastet.Durch die Reform der Lohnstatistik sollen auch die Länder jährlich 587.000 Euro sparen. Das Statistische Bundesamt spare jährlich 20.000 Euro. "Allerdings fallen einmalige Umstellungskosten an." Zur Höhe der Umstellungskosten macht die Bundesregierung keine Angaben.

Statistische Daten zu Arbeitsverdiensten und Arbeitskosten würden für wirtschaftspolitische Planungen benötigt, seien aber auch volkswirtschaftlich relevant. Solche Daten zu erfassen, aufzubereiten und darzustellen sei eine öffentliche Aufgabe. Die Zukunft wird zeigen, ob durch die Reduzierung der Berichtspflichten möglicherweise relevante Informationslücken entstehen oder nicht.