Elektroschrott-Gesetz
Verbot von Blei, Cadmium und Quecksilber in Elektro-Neugeräten
Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Hersteller bereits bei der Konzeption eines Produktes an die Entsorgungskosten denken. Seit März dieses Jahres können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben.
Hersteller und Importeure müssen die Altgeräte dort abholen und entsorgen - "mit dem Ergebnis, dass die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen erheblich reduziert wird", so das Umweltministerium.
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Am 03. Jul. 2006 unter:
nachrichtenStichworte:
« Besteuerung von Biokraftstoffen und Steuerfreiheit für Kohleverstromung
WTO-Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt »

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