"Willkürlich"
Institut für Steuerrecht findet Änderung bei Pendlerpauschale verfassungswidrig
"Eher sollte man es umgekehrt machen und die Pauschale bei langen Arbeitswegen streichen", sagte Birk. Je länger der Weg zum Arbeitsplatz sei, desto größer sei die Vermutung, dass die Kosten privat und nicht dienstlich veranlasst seien.
Rechtlich sei eine komplette Streichung der Pendlerpauschale der konsequenteste Weg. Dann müsse es allerdings andere steuerliche Erleichterungen geben, etwa wenn Ehepartner an unterschiedlichen Orten arbeiteten.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 03. Jul. 2006 unter:
nachrichtenStichworte:
« Wulff und Familienunternehmer kritisieren geplante Unternehmenssteuerreform
Rechtsberatung kann künftig teuer werden »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
