EU-Richtlinie
Sammlung, Behandlung und Recycling von Altbatterien und Altakkumulatoren
Nach Angaben der EU werden in Europa jedes Jahr etwa 800.000 Tonnen Autobatterien, 190.000 Tonnen Industriebatterien und 160.000 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Batterien und Akkumulatoren stellten kein besonderes Umweltrisiko dar, solange sie sich im Einsatz oder in den Haushalten befinden. Früher oder später müssten sie jedoch beseitigt werden. Batterien und Akkumulatoren enthielten "die Schwermetalle Quecksilber, Blei und Cadmium, die schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben". Systeme zur Sammlung von Altbatterien und -akkumulatoren existieren bisher offenbar nur in sechs Mitgliedstaaten der EU.
Die Richtlinie zielt laut EU-Parlament darauf ab, die Umweltbilanz der Batterien und Akkumulatoren sowie der Tätigkeiten aller am Lebenszyklus von Batterien und Akkumulatoren beteiligten Wirtschaftsakteure "zu verbessern".
Von dem 25-Prozent-Anteil der gesammelten Blei-Säure-Batterien und ?akkumulatoren sollen künftig 65 Prozent des durchschnittlichen Gewichts recycelt werden. Hinsichtlich des Bleigehalts ist "ein Höchstmaß" an Recycling, "das ohne übermäßige Kosten technisch erreichbar ist", anzustreben. Bei Nickel-Cadmium-Batterien und ?Akkumulatoren gilt eine Recycling-Quote von 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts, wobei auch hier unter Berücksichtigung der Kosten ein "Höchstmaß" beim Recycling von Cadmium vorgesehen ist. Von dem eingesammelten Anteil der sonstigen Altbatterien und ?akkumulatoren sollen 50 Prozent dem Recycling zugeführt werden.
Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten wird künftig ebenso verboten wie das Inverkehrbringen von Gerätebatterien und ?akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten. Dies betrifft auch solche, die in Geräte eingebaut sind.
Die Hersteller oder Dritte bekommen nach dem Inkrafttreten der Richtlinie drei Jahre lang Zeit, um Systeme für die Behandlung und das Recycling einzurichten und "hierbei die besten verfügbaren Techniken im Sinne des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt" einzusetzen.
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Am 04. Jul. 2006 unter:
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