Kriterienkatalog für Abschiebepraxis
Ärzte kritisieren baden-württembergische Abschiebepraxis
Odenwald forderte, die Begutachtung künftig von speziell fortgebildeten Ärzten vornehmen zu lassen, nicht durch Behörden. Er warf den Behörden Voreingenommenheit bei der bisherigen Gutachtenpraxis vor. Meist stehe das Ergebnis bereits im Vorfeld fest. Auch die Präsidentin der Landesärztekammer, Ulrike Wahl, forderte Verbesserungen bei der Begutachtung. Die aktuelle Situation sei "nicht zufrieden stellend".
"Psychische Traumafolgen werden in vielen Fällen erst spät im Abschiebeverfahren bekannt", meint die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, Gisela Dahl. Sie beschreibt "die Ausnahmesituation von Flüchtlingen" so: In größter Not, mit dem Trauma der Rückführung vor Augen, würden die Bilder der Vergangenheit wieder wahrgenommen und erinnert, "mit allen Schrecken und oft so, als wenn sie gegenwärtig seien". Dies könne zu folgenschweren akuten körperlichen und seelischen Zusammenbrüchen führen.
Ihr Kollege Matthias Odenwald ergänzt: "Die Begutachtung von traumatisierten Flüchtlingen darf nach unserer Überzeugung nicht durch die Behörden erfolgen, sondern muss von Ärzten und Therapeuten mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Menschenrechte auf Gesundheit, Wohlbefinden und Rechtsstaatlichkeit auch für Ausreisepflichtige nicht aufgehoben sind." Die Landesärztekammer fordert die Landesregierung dazu auf, "die Abschiebepraxis künftig auf einen gemeinsamen Informations- und Kriterienkatalog zu stützen".
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Am 04. Jul. 2006 unter:
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Aufsicht über entlassene Straftäter soll verschärft werden »

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