Nichteinhaltung von Auflagen

Aufsicht über entlassene Straftäter soll verschärft werden

Die Bundesregierung will die Aufsicht über entlassene Straftäter reformieren und damit der Rückfallkriminalität entgegenwirken. Das sieht ein dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf vor, wie die Bundestagpressestelle am Dienstag in Berlin mitteilte. Unter anderem ist geplant, die Nichteinhaltung von Auflagen mit bis zu drei Jahren Haft statt bisher einem Jahr zu sanktionieren. Der Gesetzentwurf bezieht sich auch auf die Führungsaufsicht von psychisch Kranken und Suchtkranken. Alkoholkranke beispielsweise sollen überwacht werden.

Ziel sei es, "kritische Entwicklungen" ehemaliger Straftäter schneller zu erkennen und dem rechtzeitig zu begegnen, heißt es. Bei Alkoholkranken etwa soll das Gericht jeglichen Alkoholkonsum untersagen können. Dieses Verbot soll gegebenenfalls durch Kontrollen überwacht werden können. Bei Rückfall soll der Betroffene stationär zur Suchttherapie eingewiesen werden können.

Bei aus der Haft Entlassenen soll ferner ein regelmäßiger Besuch eines Arztes oder Psychotherapeuten angeordnet werden können. Auf diese Weise sollen Betreuer die Möglichkeit erhalten, sich ständig einen Eindruck vom Betroffenen zu verschaffen.

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