Nichteinhaltung von Auflagen
Aufsicht über entlassene Straftäter soll verschärft werden
Ziel sei es, "kritische Entwicklungen" ehemaliger Straftäter schneller zu erkennen und dem rechtzeitig zu begegnen, heißt es. Bei Alkoholkranken etwa soll das Gericht jeglichen Alkoholkonsum untersagen können. Dieses Verbot soll gegebenenfalls durch Kontrollen überwacht werden können. Bei Rückfall soll der Betroffene stationär zur Suchttherapie eingewiesen werden können.
Bei aus der Haft Entlassenen soll ferner ein regelmäßiger Besuch eines Arztes oder Psychotherapeuten angeordnet werden können. Auf diese Weise sollen Betreuer die Möglichkeit erhalten, sich ständig einen Eindruck vom Betroffenen zu verschaffen.
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Am 04. Jul. 2006 unter:
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« Ärzte kritisieren baden-württembergische Abschiebepraxis
Ministerium verbietet "Schutzbund Deutschland" »

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