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Rechtsberatung kann künftig teuer werden

"Schriftlich vereinbaren"

Sei 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandanten freier vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. "Anwälte und Mandanten sollten künftig gleich zu Anfang darauf achten, die außergerichtliche Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. Nur so lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant von vorneherein weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Eine Beratung kann die Verbraucher schnell mehr als 500 Euro kosten.

Nach der seit 1. Juli geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes soll das Gespräch über die Höhe der Vergütung am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Wenn dennoch keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden. In Betracht kommt aber auch eine Berechnung nach Stundensätzen, deren konkrete Höhe sich derzeit nicht voraussagen lässt.

Das Gesetz enthält laut Bundesjustizministerium für ein erstes Gespräch eine Obergrenze von 190 Euro und für eine weitere Beratung von 250 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine Beratung kann die Verbraucher also schnell mehr als 500 Euro kosten.