Verbandsklage
BUND wirft FDP-Politiker Posch Abkehr vom Rechtsstaatsprinzip vor
"Dass der FDP der Schutz und die Erhaltung der Umwelt nicht wichtig sind, war bekannt; wenn ein führender FDP-Landespolitiker wie Dieter Posch nunmehr jedoch auch noch zur Hintanstellung und Schwächung des Rechtsstaates aufruft, vollzieht sich ein grundlegender Wandel ehemaliger Werte der FDP", meint BUND Vorstandssprecher Dirk Teßmer. Es werde deutlich, dass es Posch einseitig um die Durchsetzung großer Infrastrukturprojekte geht und er die richterliche Kontrolle zur Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen ablehne.
Die Verbandsklage sei vor über 20 Jahren in das Hessische Naturschutzgesetz und vor 4 Jahren in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden, um die Einhaltung der Naturschutzvorschriften durch Verwaltung und Behörden "sicher zustellen". Die Verbandsklage sei aus der Erfahrung eingeführt worden, dass die Naturschutzbestimmungen bei strittigen Projekten nur beachtet würden, wenn die Rechtmäßigkeit der Entscheidung am Ende des Verfahrens auch von unabhängiger Stelle überprüft werden könne", so Teßmer.
Die Argumentation von Posch, die Klagemöglichkeit könne entfallen, weil die Naturschutzbehörden heute besser ausgestattet seien, "geht an der Sache vorbei", so Teßmer. "Tatsächlich wurden im Zuge des allgegenwärtigen Personalabbaus gerade in den Umweltbehörden viele Stellen gestrichen." Künftig sollten diese Behörden "wohl in Bezug auf die Einhaltung der Umweltgesetze vermehrt auch 5 mal gerade sein lassen, frei nach dem Motto, wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter".
In der Sache ist der Vorstoß des früheren hessischen Verkehrsministers nach Meinung des BUND chancenlos. Die Verbandsklage sei seit der 1998 von allen europäischen Staaten und der Europäischen Gemeinschaft beschlossenen Aarhus-Konvention und deren Umsetzung "im Europarecht abgesichert".
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Am 04. Jul. 2006 unter:
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