"Handelskontrollen zu schwach"
Naturschützer fordern dauerhaftes Handelsverbot für afrikanischen Graupapagei
Am Freitag begann ein Treffen im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), bei dem der Handel mit afrikanischen Graupapageien überprüft wird. "Dies ist das dritte Mal, dass man durch die Abnahme der Bestandszahlen gezwungen ist, die Handelquoten neu zu bewerten", warnen die Naturschützer.
Der britische Naturschutzverband BirdLife (RSPB) habe festgestellt, "dass die existierenden Handelskontrollen viel zu schwach sind". Europa importiere 93 Prozent aller in der CITES-Vogelliste aufgeführten weltweit gehandelten Arten. Die BirdLife-Verbände forderten die EU-Mitgliedstaaten deshalb dringend auf, den immer stärker angewachsenen Handel mit Wildvögeln zu verbieten, solange nicht belegt werde, dass die Bestände nachhaltig gesichert seien.
Die EU habe den Handel gestoppt, nachdem vergangenes Jahr in einer englischen Quarantänestation importierte Wildvögel an dem Vogelgrippe - Virus H5N1 gestorben seien. Die Zahl der geschmuggelten Vögel sei seitdem nicht angestiegen. Die britischen Naturschützer schätzen, dass dieser Stopp "mehr als eine Million Wildvögel vor dem Leben im Käfig bewahrt hat".
Der afrikanische Graupapagei ist den Angaben zufolge eine von wenigstens 3000 Vogelarten, die als Haustiere gehandelt werden dürfen. CITES-Statistiken zeigten auf, dass zwischen 1994 und 2003 nahezu 360.000 afrikanische Graupapageien legal gehandelt worden seien. "Aber diese Zahlen enthalten nicht die geschmuggelten Vögel und beinhalten auch nicht die abertausende von Vögeln, die sterben, bevor sie in der Tierhandlung ankommen." Bei einigen Arten mache das mehr als 60 Prozent aus.
Laut NABU unD LBV profitiert die einheimische Bevölkerung selten vom Export der Vögel aus ihren Ländern. "Der Profit wird von den Importeuren und ihren Mittelsmännern gemacht. Zudem eignen sich in Gefangenschaft ausgebrütete Papageien besser als Haustiere, da sie besser an das Leben im Käfig angepasst sind als Wildfänge."
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Am 07. Jul. 2006 unter:
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