Jobangebote

Bundesagentur unterliegt in Rechtsstreit um Datenübermittlung

Die Bundesagentur für Arbeit muss möglicherweise schon bald allen so genannten Optionskommunen Zugang zu ihrer Datenbank mit freien Jobangeboten ermöglichen. Als erste der 69 Optionskommunen hat dies jetzt der Main-Kinzig-Kreis vor Gericht durchgesetzt, wie die Kommune am Donnerstag mitteilte. Die Bundesagentur hatte die Datenübermittlung unter Berufung auf Datenschutz und Geheimhaltung bislang abgelehnt.

Während der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa (SPD), von einem Präzedenzurteil sprach, betonte die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur, es sei eine Einzelfallentscheidung, gegen die man sich rechtliche Schritte vorbehalte. Bei den Optionskommunen handelt es sich um jene Städte und Landkreise, die Arbeitslosengeld-II-Bezieher selbst betreuen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!