Anschlag auf Sozialhilfestelle für Asylbewerber

BGH verwirft Revision von Ex-Mitglied der "Revolutionären Zellen"

Die vom Berliner Kammergericht verhängten Haftstrafen gegen fünf frühere Mitglieder der linksextremen Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" (RZ) sind nun in allen Fällen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Freitag auch die letzte noch anhängige Revision eines heute 58-jährigen Angeklagten. Das Kammergericht hatte ihn im März 2004 unter anderem wegen Anschlägen aus den 1980er Jahren zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 3. Strafsenat des BGH betonte, die Verteidigung habe bewusst eine "unwahre Verfahrensrüge erhoben". Dies sei "rechtsmissbräuchlich".

Die Urteile gegen vier weitere Ex-RZ-Mitglieder waren bereits rechtskräftig geworden. Der BGH hatte Ende Juni die Revision der 59-jährigen Sabine Eckle verworfen, die wie ihr Ehemann Rudolf Schindler wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde.

Gegenstand der Verurteilung aller fünf Angeklagten sind die Sprengstoffanschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin-Wedding im Februar 1987 und auf die Siegessäule im Januar 1991, zudem die Schusswaffenattentate auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Oktober 1986 und auf den damaligen Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, im September 1987. (AZ: 3 StR 284/05 - Urteil vom 11. August 2006)

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