Anschlag auf Sozialhilfestelle für Asylbewerber
BGH verwirft Revision von Ex-Mitglied der "Revolutionären Zellen"
Die Urteile gegen vier weitere Ex-RZ-Mitglieder waren bereits rechtskräftig geworden. Der BGH hatte Ende Juni die Revision der 59-jährigen Sabine Eckle verworfen, die wie ihr Ehemann Rudolf Schindler wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde.
Gegenstand der Verurteilung aller fünf Angeklagten sind die Sprengstoffanschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin-Wedding im Februar 1987 und auf die Siegessäule im Januar 1991, zudem die Schusswaffenattentate auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Oktober 1986 und auf den damaligen Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, im September 1987. (AZ: 3 StR 284/05 - Urteil vom 11. August 2006)
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Am 11. Aug. 2006 unter:
politikStichworte:
« Union dringt auf Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Kündigungsschutz
Diskussion über mögliche Streichung der Wohnungsbauprämie »
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