"Schlichtweg falsch"
Betrugsvorwurf gegen hessische Pflegedienste
Die Behauptung fehlender Bekämpfungsmöglichkeiten wies der bpa Hessen als "schlichtweg falsch" zurück. Die AOK lasse einen im Mai geschlossenen Rahmenvertrag unerwähnt, der klare Regelungen bei Vertragsverstößen einschließlich einer fristlosen Kündigung bei schweren Verstößen vorsehe.
Der bpa distanzierte sich in seiner Mitteilung von Pflegediensten, die erwiesenermaßen kriminell seien, und verwies auf den Schaden für ehrlich arbeitende Anbieter. Der Verband zitierte aber auch eine Anwaltskanzlei, die den Angaben zufolge eine Reihe beschuldigter Pflegedienste vertritt. Die Juristen behaupteten, dass bei denjenigen, die sich juristisch gegen Betrugsvorwürfe wehrten, die Anschuldigungen "zumeist nicht haltbar" seien.
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Am 15. Aug. 2006 unter:
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