Privatisierungs-Gesetz auf dem Prüfstand
Ex-Verfassungsrichter hält private Flugsicherung für verfassungswidrig
Mit dem Gesetz zur Privatisierung will der Staat sich weitgehend aus der Firma zurückziehen, die die Flugsicherung organisiert. Der Verkauf solle etwa eine Milliarde Euro in die Kasse von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bringen, schrieb die Zeitung.
Bundespräsident Horst Köhler habe seine Unterschrift unter das Gesetz bisher verweigert. Eine Sprecherin Köhlers sagte dem Blatt, das Gesetz werde intensiv geprüft. Mit einer Entscheidung des Bundespräsidenten sei frühestens in der nächsten Woche zu rechnen. Das Verkehrsministerium erklärte, es gehe davon aus, dass die Verfassungsmäßigkeit gewahrt ist.
Ausgelöst hat die Debatte um die Privatisierung der Flugsicherung ein Urteil des Landgerichts Konstanz. Das Gericht verurteilte die Bundesrepublik in der vergangenen Woche wegen Versäumnissen bei der Flugsicherung vor dem Absturz einer Passagiermaschine in Überlingen am Bodensee im Jahr 2002 zu Schadenersatz. Das Urteil stellte auch klar, dass der Staat sich einer hoheitlichen Aufgabe wie der Luftverkehrsüberwachung nicht entziehen kann.
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Am 02. Aug. 2006 unter:
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Berlin verbietet öffentliches Bekenntnis zur Hisbollah »

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