Ehepaare

Länder dürfen Sozialhilfe von 345 Euro unterbieten

Der Regelsatz für die Sozialhilfe soll ab 2007 im gesamten Bundesgebiet - "rein rechnerisch" - 345 Euro betragen. Faktisch aber setzen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums die Länder den Regelsatz in der Sozialhilfe fest. Sie können hierbei "regionale Unterschiede und Besonderheiten" berücksichtigen und von der rechnerischen Höhe des Regelsatzes abweichen. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, indem sie die Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung zustimmend zur Kenntnis nahm. Die Berechnung der durchschnittlich 345 Euro basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003, die erstmals gesamtdeutsch ermittelt wurde.

Mit der Verordnung wird den Angaben zufolge auch die unterschiedliche Behandlung von Beziehern des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe grundsätzlich beseitigt. So wird etwa bei der Sozialhilfe die Höhe der Regelsätze bei zusammenlebenden Ehepaaren und Lebenspartnern geändert. Bisher erhält der Haushaltsvorstand 100 Prozent des Eckregelsatzes, der Partner 80 Prozent. Künftig solle jeder wie beim Arbeitslosengeld 90 Prozent erhalten, teilte das Ministerium mit.

Beim Arbeitslosengeld II gilt bereits seit Juli der Regelsatz von 345 Euro. Die Bundesregierung hatte sich zuvor darauf verständigt, den Regelsatz im Osten von bis dahin 331 Euro anzuheben.

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