Ehepaare
Länder dürfen Sozialhilfe von 345 Euro unterbieten
Mit der Verordnung wird den Angaben zufolge auch die unterschiedliche Behandlung von Beziehern des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe grundsätzlich beseitigt. So wird etwa bei der Sozialhilfe die Höhe der Regelsätze bei zusammenlebenden Ehepaaren und Lebenspartnern geändert. Bisher erhält der Haushaltsvorstand 100 Prozent des Eckregelsatzes, der Partner 80 Prozent. Künftig solle jeder wie beim Arbeitslosengeld 90 Prozent erhalten, teilte das Ministerium mit.
Beim Arbeitslosengeld II gilt bereits seit Juli der Regelsatz von 345 Euro. Die Bundesregierung hatte sich zuvor darauf verständigt, den Regelsatz im Osten von bis dahin 331 Euro anzuheben.
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