Menschenrechtskonvention

Gericht stoppt Abschiebung in die Türkei

Ein in der Türkei zu lebenslanger Haft Verurteilter darf laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main nicht abgeschoben werden. Der zuständige Strafsenat des OLG hob am Mittwoch den Auslieferungshaftbefehl für den Türken auf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter haben Zweifel, ob das Verfahren gegen den Betroffenen in der Türkei der europäischen Menschenrechtskonvention gerecht wurde.

Der Mann soll den Gerichtsangaben zufolge an einem Banküberfall mit Schießerei beteiligt gewesen sein, bei der ein Gendarmeriesoldat lebensgefährlich verletzt worden sei. Er war 1996 von einem staatlichen Sicherheitsgericht in Izmir wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, schweren Raubes, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Als problematisch wertete das Frankfurter OLG, dass daran auch ein Militärrichter mitwirkte. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bestünden damit Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des damaligen Gerichtes. (Az. 2 Ausl. A 36/06)

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