Bundesärztekammerpräsident warnt vor Medizinrationierung per Gesetz
Gesundheitsreform
Die heutigen Wartezeiten für GKV-Versicherte würden in einem staatlichen Gesundheitswesen wahrscheinlich als paradiesisch empfunden werden. Heute habe der Patient als Versicherter noch Anspruch auf eine notwendige und zweckmäßige medizinische Versorgung und muss nicht etwa mit dem zufrieden sein, was ihm je nach Finanzlage zugeteilt wird. "Überall dort, wo der Staat über die Finanzen für die Gesundheitsversorgung entscheidet, ist das Niveau der Versorgung schlechter als bei uns. Ein Blick nach Schweden oder England genügt", sagte Hoppe.
Die geplante Reform biete weder Perspektive noch Planungssicherheit für das heute schon unterfinanzierte Gesundheitswesen. "So wie der Gesundheitsfonds angelegt ist, wird er nicht zu einer dringend notwendigen Stabilisierung der GKV-Einnahmen führen können - allein schon wegen der sinkenden Zahl beitragspflichtiger Einkommen", so Hoppe. Zwar sei der vereinbarte steuerliche Zuschuss zur Finanzierung der Mitversicherung von Kindern ein richtiger Ansatz für die Intention, gesamtgesellschaftliche Aufgaben über Haushaltsmittel des Bundes zu finanzieren. Doch habe man erst jüngst durch die Rücknahme des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen das Maß an Beliebigkeit dieser Finanzierungsart erleben müssen.