Hintergrund
Karlsruhe maßregelt Gesetzgeber im Anti-Terror-Kampf
Das Bundesverfassungsgericht habe "an einige selbstverständliche Grundtatsachen erinnert, vor allem daran, dass bei Eingriffen in die Grundrechte die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist", sagt Degenhart. Die Karlsruher Richter "erinnerten" die Politik in den Urteilen an das Grundrecht auf Leben, das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Verfassungsgericht kann nicht von sich aus tätig werden. Es reagierte jeweils auf Verfassungsbeschwerden. "Die eigentlichen so genannten Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 in Deutschland erlassen wurden, wurden dem Bundesverfassungsgericht gar nicht zur Prüfung vorgelegt", betont Degenhart.
Über diese Gesetzesverschärfungen herrschte weitgehend Konsens. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, rechtfertigte noch im Februar 2006 die Grundrechtseingriffe: "Wir haben mit den Anti-Terror-Gesetzen nach dem 11. September 2001 das gemacht, was man machen musste".
Wenige Wochen nach den Anschlägen hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zwei Anti-Terror-Pakete geschnürt. Darin erhielten Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt neue Befugnisse, in Flugzeugen wurden "Sky Marshals" eingesetzt. Das Religionsprivileg im Vereinsgesetz wurde gestrichen, Abschiebungen wurden erleichtert, biometrische Merkmale in Pässe aufgenommen. Die Maßnahmen wurden auf fünf Jahre befristet. Am 11. Juli 2006 wurden sie um fünf Jahre verlängert. Ergänzt werden sollen sie nun durch den Aufbau einer Anti-Terror-Datei, auf den sich die Innenminister von Bund und Ländern verständigt haben.
Doch hier dürfte die geplante Speicherung der Religionszugehörigkeit für Zündstoff sorgen. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, sagte, man dürfe "muslimische Mitbürger nicht unter Generalverdacht stellen". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, wichtig sei die Einordnung als Islamist, nicht aber als Moslem. Falls der Innenminister-Beschluss unverändert Gesetz wird, sind Verfassungsbeschwerden muslimischer Bürger also vorprogrammiert.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 11. Sep. 2006 unter:
nachrichtenStichworte:
« Atomkraftgegner blockierten die Zufahrt zum Atomkraftwerk Brunsbüttel
Bütikofer attackiert arbeitgebernahe Lobby-Organisation »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
