Pensionsansprüche

Roßberg legt Revision gegen Verurteilung ein

Der wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott verurteilte Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) hat Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Dresden eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am vergangenen Freitag. Roßberg war zu einer auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Roßberg sich im Zusammenhang mit der Insolvenz seines ehemaligen Vertrauten und Dresdens Ex-Fluthilfekoordinator Rainer Sehm schuldig gemacht und ihm dabei geholfen hatte, an Gläubigern vorbei Vermögen in die eigene Tasche zu wirtschaften.

Vom Vorwurf der Vorteilsannahme war Roßberg freigesprochen worden. Gegen diese Entscheidung legte Staatsanwalt Till Pietzcker Rechtsmittel ein. Damit kann sich das Strafmaß gegen Roßberg auch noch erhöhen.

Ab einer rechtskräftig gewordenen einjährigen Bewährungsstrafe würde der 45-Jährige nach sächsischem Beamtenrecht seinen Posten als Stadtoberhaupt und auch alle erworbenen Pensionsansprüche verlieren. Seit Mai ist der gebürtige Dresdner bei laufenden Bezügen von seinem Amt suspendiert.

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