Außerordentliche Kündigung
Arbeitgeber darf Metzger wegen Gammelfleischverarbeitung entlassen
Das Landesarbeitsgericht stellte - wie auch die Vorinstanz - fest, dass ein strafbarer Verstoß gegen die "Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch" zweifelsfrei stattgefunden habe. Dieses Verhalten gefährde in extremem Maß die Kunden wie auch das Ansehen des Arbeitgebers und sei daher ein geeigneter Grund zur außerordentlichen Kündigung, urteilten die Richter. (Az.: 5 Sa 1710/05)
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Am 14. Sep. 2006 unter:
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