"Kofferbomben"
Angeblicher Bombenleger schon wieder frei
Die Bundesanwaltschaft hatte selbst den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt, dem der Ermittlungsrichter des BGH nun nachkam. Als Grund für die Aufhebung nannte die Bundesanwaltschaft "weitere Ermittlungen", insbesondere die richterliche Vernehmung des im Libanon festgenommenen Mitbeschuldigten Jihad Hamad. Nähere Angaben machten die Ermittler nicht.
Die Untersuchungshaft gegen den in Kiel festgenommenen Youssef Mohamad E. H., der als Drahtzieher der geplanten Anschläge gilt, dauere an. Die Bundesanwaltschaft ermittele weiterhin gegen alle drei Beschuldigten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, des versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen und des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.
Fadi A. S. war am 25. August in einem Konstanzer Studentenwohnheim festgenommen worden. Einen Tag später hatte der Ermittlungsrichter des BGH Haftbefehl erlassen. Der Tatverdacht ergebe sich im Wesentlichen aus Angaben des im Libanon festgenommenen Jihad Hamad, die durch Ermittlungen im Umfeld des Mitbeschuldigten Youssef Mohamad E. H. bestätigt würden, hieß es damals.
Außerdem hatte die Bundesanwaltschaft damals betont, dass Fadi A. S. im Vorfeld der Anschlagsversuche zusammen mit Youssef Mohamad E. H. im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben recherchiert habe. Gemäß diesen Anleitungen seien die bei den gescheiterten Anschlägen verwendeten Spreng-Brandvorrichtungen zusammengebaut worden. Darüber hinaus sei der Beschuldigte Fadi A. S. seinen Mittätern bei deren Flucht über die Türkei und Syrien in den Libanon behilflich gewesen.
Fadi A. S. hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" äußerte er sich zur Aussage des im Libanon inhaftierten Jihad Hamad, der ihn der Mitwisserschaft beschuldigt hatte: "Er sagt die Unwahrheit. Vielleicht wurde Druck auf ihn ausgeübt".
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