Nach Forsmark
Schnellabschaltung des Atomkraftwerks Biblis A
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake, ehemals Staatssekretär bei der Bundesatomaufsicht, fragt die hessische Atomaufsicht außerdem, wie sie die Tatsache bewertet, dass es bei der Funktionsprüfung zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen ist.
Der 1975 in Betrieb gegangene Druckwasserreaktor Biblis A stehe "entsprechend den Regelungen des Atomausstiegsgesetzes" in dieser Legislaturperiode zur Stilllegung an, schreibt die Umwelthilfe bezugnehmend auf den rot-grünen Atomkonsens. Darin wurden keine festen Stilllegungstermine vereinbart, sondern gewissermaßen ein Handel von Stromerzeugungsmengen zwischen Atomkraftwerken ermöglicht: den derzeit vielfach diskutierten möglichen Strommengenübertragungen.
Der Reaktorbetreiber RWE hat wiederholt angekündigt, bei Bundesumweltminister Sigmar Gabriel einen Antrag auf Strommengenübertragung stellen zu wollen. Das Atomkraftwerk Biblis gehört nach Darstellung der Deutschen Umwelthilfe "zu den umstrittensten Reaktoren in Deutschland unter anderem wegen seines mangelnden Schutzes gegen Flugzeugabstürze, wegen des Fehlens einer verbunkerten Notstromwarte und wegen eines schweren Störfalls im Dezember 1987, der erst ein Jahr später öffentlich wurde".
Block B: Stromlieferung ins Netz eine Stunde unterbrochen
Wie die hessische Atomaufsicht weiterhin - "nachrichtlich" - mitteilt, kam es - offenbar während des Leistungsbetriebs - "bei routinemäßigen Reinigungsarbeiten am Kondensator" im benachbarten Block Biblis B am 16. September zu einer Turbinenabschaltung. Die Anlage habe dadurch rund eine Stunde lang keinen Strom ins Netz einspeisen können.
"Der Vorgang ist nach der atomrechtlichen Meldeverordnung nicht meldepflichtig", betont das hessische Umweltministerium, was deutlich macht, dass Vorkommnisse in deutschen Atomkraftwerken von Betreibern und Behörden vielfach nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
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Am 20. Sep. 2006 unter:
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