"Faktische Monopolstellung"
Bundeskartellamt droht Energiewirtschaft wegen "Sperrandrohungen"
Nach Darstellung des Bundeskartellamtes hat in einem Beschwerdefall ein Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung binnen eines Vierteljahres zweimal ausgesprochen. Obwohl das Unternehmen sie letztlich jeweils zurückgenommen habe, habe das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.
Böge sieht die Verbraucher dennoch durch die Praktiken der Energiekonzerne bedroht: "Es ist davon auszugehen, dass viele Bürger, insbesondere ältere und mittellose Menschen von einer solchen Drohung eingeschüchtert sind und zahlen. Durch die Sperrandrohung besteht die Gefahr, dass sich ein marktbeherrschender Versorger die Erfüllung einer Geldforderung sichert, ohne die Billigkeit der Energiepreiserhöhung nachzuweisen."
Neben der Einleitung des konkreten Verfahrens gegen ein Unternehmen habe das Bundeskartellamt deshalb alle Energieversorgungsunternehmen in seinem Zuständigkeitsgebiet "aufgefordert, eine solche Androhung in Zukunft zu unterlassen. Das Amt hat dabei klargestellt, dass es anderenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wird, das eine Geldbuße bis 1 Million Euro nach sich ziehen kann."
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Am 25. Sep. 2006 unter:
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