"Faktische Monopolstellung"

Bundeskartellamt droht Energiewirtschaft wegen "Sperrandrohungen"

Beim Bundeskartellamt haben sich nach Angaben der Behörde zahlreiche Privatverbraucher darüber beschwert, dass Ihnen Energieversorgungsunternehmen drohen, die Strom- oder Gaslieferung einzustellen, wenn sie Preiserhöhungen nicht bezahlen. Die Sperrandrohungen seien unzulässig, teilte das Bundeskartellamt mit. "Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist das ein missbräuchliches Verhalten", so Kartellamts-Präsident Ulf Böge. Die Sperrandrohung der Energieunternehmen sei nur aufgrund "der faktischen Monopolstellung der Unternehmen in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet" möglich. Bei funktionierendem Wettbewerb hätten Kunden Ausweichmöglichkeiten zu anderen Versorgern und könnten im Fall der Sperrandrohung hiervon Gebrauch machen. Die Behörde hat die Energiewirtschaft jetzt unter Androhung von Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgefordert, entsprechende Sperrandrohungen künftig zu unterlassen.

Nach Darstellung des Bundeskartellamtes hat in einem Beschwerdefall ein Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung binnen eines Vierteljahres zweimal ausgesprochen. Obwohl das Unternehmen sie letztlich jeweils zurückgenommen habe, habe das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.

Böge sieht die Verbraucher dennoch durch die Praktiken der Energiekonzerne bedroht: "Es ist davon auszugehen, dass viele Bürger, insbesondere ältere und mittellose Menschen von einer solchen Drohung eingeschüchtert sind und zahlen. Durch die Sperrandrohung besteht die Gefahr, dass sich ein marktbeherrschender Versorger die Erfüllung einer Geldforderung sichert, ohne die Billigkeit der Energiepreiserhöhung nachzuweisen."

Neben der Einleitung des konkreten Verfahrens gegen ein Unternehmen habe das Bundeskartellamt deshalb alle Energieversorgungsunternehmen in seinem Zuständigkeitsgebiet "aufgefordert, eine solche Androhung in Zukunft zu unterlassen. Das Amt hat dabei klargestellt, dass es anderenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wird, das eine Geldbuße bis 1 Million Euro nach sich ziehen kann."

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