"Verheerend für die Meinungsfreiheit"
Aktion gegen "Totalprotokollierung der Telekommunikation"
"Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten - all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen", fürchtet Winsemann.
Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Einem Bundestagsbeschluss vom Februar 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Neben Polizei und Staatsanwaltschaften hätten auch die Geheimdienste und ausländische Staaten wie die USA Zugriff auf die Daten.
Die von der Justizministerin vorangetriebenen Pläne bekommen nach Einschätzung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung "zunehmend Gegenwind". Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liege seit Juli eine Nichtigkeitsklage gegen die von Zypries mitgetragene EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Nachdem im Mai bereits eine Klage gegen das EU-Abkommen zur Übermittlung von Flugdaten in die USA Erfolg gehabt habe, hielten es Experten für wahrscheinlich, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung "mangels Rechtsgrundlage" für nichtig erklärt werde.
Die Opposition im Deutschen Bundestag wolle die Regierung dementsprechend in einem gemeinsamen Antrag auffordern, den Ausgang der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Für ein solches Moratorium hätten sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen.
Gegenwärtig dürften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Email-Adressdaten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten würden "auf Wunsch" mit Rechnungsversand gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann - nach Einschätzung des Arbeitskreises - eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein könne, die auf besondere Vertraulichkeit angewiesen seien.
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Am 25. Sep. 2006 unter:
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« Bundeskartellamt droht Energiewirtschaft wegen "Sperrandrohungen"
Ermittlungen gegen Schweizer im Fall Ermyas M. beendet »
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