Strafrecht
Zypries kritisiert Länderpläne zur Einschränkung des Rechtsweges
Bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagessätzen vorsehen, kann das Berufungsgericht den Angaben zufolge nach geltendem Recht die Annahme der Berufung ablehnen. Diese Grenze wolle der Länderentwurf auf 60 Tagessätze anheben. Damit würde laut Bundesjustizministerium "der Rechtschutz gegen mehr als zwei Drittel aller auf Geldstrafen gerichteten Urteile - sprich etwa 80 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht ergangenen Urteile - massiv beschnitten".
Auch die im Länderentwurf vorgesehene Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und des "beschleunigten Verfahrens" auf eine Strafandrohung von 2 Jahren (geltendes Recht: 1 Jahr) erscheint Zypries "rechtsstaatlich bedenklich". Die Besonderheiten und Beschränkungen dieser Verfahrensarten seien auf Fälle der kleineren Kriminalität zugeschnitten, "passen aber nicht für eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe, die in Bereiche der mittleren Kriminalität hineinreicht".
Besonders zweifelhaft erscheine, wie in diesen Verfahrensarten bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die nur ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden dürfe, die notwendige Erforschung von Persönlichkeit und Tat betrieben werden solle.
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Am 27. Sep. 2006 unter:
justizStichworte:
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