Fluglärm
"Gelockerte Nachtflugregelung" für Münchner Flughafen hat Bestand
Nach Prüfung mehrerer Prognosegutachten über die Entwicklung des Nachtflugbedarfs sahen die Richter keine rechtlichen Bedenken gegen die gelockerte Nachtflugregelung. Die oberbayerische Regierung hatte 2001 die neue Nachtflugregelung erlassen.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Kläger können Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Gegen die Ausweitung der Nachtflüge hatten der Landkreis Freising, die Städte Erding und Freising sowie weitere Anliegergemeinden des Flughafens und mehrere Privatleute geklagt. (BayVGH, Urteil vom 28. September 2006, Az. 8 A 05.40032 u.a.)
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Am 28. Sep. 2006 unter:
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