Familienpolitik
Elterngeld wird ab 2007 gezahlt
Alleinerziehende erhielten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben. Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug: Die Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden. "Das Elterngeld schafft Zeit für die Eltern mit ihren Kindern und Zeit für die Kinder mit ihren Eltern", sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in der Debatte des Deutschen Bundestages. Jungen Eltern werde signalisiert, dass die Erziehung ihrer Kinder und der Beruf gleich wichtig seien.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes sei der Durchschnittsbetrag aus dem Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhielten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld gälten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen. Die 300 Euro würden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung mit Sozialleistungen erfolge erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300 Euro.
Die Regelungen
Eltern könnten frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil könne höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stünden dem anderen Elternteil zu. Maximal könne also 14 Monate Elterngeld bezogen werden. Eltern könnten auch zeitgleich Elterngeld beziehen. Dann verkürze sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf sieben Monate für beide Partner. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes könne aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden. Die Monatsbeträge würden dann jeweils halbiert.
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 36 Monaten werde zusätzlich ein Geschwisterbonus gezahlt: Zusätzlich zum aktuell zustehenden Elterngeld gebe es einen Aufschlag von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, höchstens 180 Euro. Der Aufschlag werde bis zum dritten Geburtstag des älteren Geschwisterterkindes gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten würden für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld je 300 Euro gezahlt. Diese 300 Euro pro Kind seien grundsätzlich anrechnungsfrei auf staatliche Transferleistungen.
Das Elterngeld sei steuer- und abgabenfrei. Es unterliege allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeute: Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Für das Elterngeld wende die Bundesregierung ab 2008 gut vier Milliarden Euro jährlich auf. Für 2007 werde mit Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro für Elterngeld sowie 1,94 Milliarden Euro für Erziehungsgeld gerechnet.
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