"Unzumutbar & unverantwortlich"

Bleiberecht für geduldete Ausländer gefordert

Der Deutsche Caritasverband fordert nachdrücklich eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer. Der Deutsche Caritasverband fordert nachdrücklich eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer. Die bisher praktizierten "Kettenduldungen" seien "menschlich unzumutbar und politisch unverantwortlich", sagte Verbandspräsident Peter Neher am Donnerstag in Freiburg anlässlich des "Tages des Flüchtlings". Er appellierte an die Innenministerkonferenz, bei ihrem Treffen im November einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Von den fast 200.000 langjährig geduldeten Ausländern lebten etwa 120.000 schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland. Sie haben laut Caritas nur wiederholte, kurzfristige Duldungsbescheide und seien stets von Abschiebung bedroht. "Der jetzige Zustand führt dazu, dass wertvolle Jahre vergeudet werden, in denen viel für die Integration dieser Menschen getan werden könnte", meint Neher.

Nach Auffassung des Caritasverbandes sollten Geduldete, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, ein Aufenthaltsrecht erhalten. Für Familien, deren Kinder in Deutschland geboren worden seien oder die bei Einreise der Eltern noch Kleinkinder gewesen seien, solle eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren ausreichen. Dieser verkürzte Mindestaufenthalt soll nach Vorstellung des Verbandes ebenfalls für alte, schwer kranke und behinderte Menschen genügen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten schon nach zweijährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Für traumatisierte Personen fordert der Verband eine Aufenthaltserlaubnis ohne Mindestaufenthaltsdauer, "damit unverzüglich ihr Heilungsprozess beginnen kann". Eine Bleiberechtsregelung solle zudem eine Öffnungsklausel enthalten, die eine unter besonderen Umständen notwendige "Einzelfallgerechtigkeit" ermögliche.

Arbeitslosigkeit oder der Bezug ergänzender sozialer Hilfen dürfe nicht zum Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis führen. Die Betroffenen seien gerade mangels eines Aufenthaltsrechts vom Arbeitsmarkt, einer Ausbildung und anderen Maßnahmen der Integration ausgeschlossen. Erst die Aufenthaltserlaubnis schaffe die rechtliche Voraussetzung, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu erwerben. Die Verlängerung der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis könne dann davon abhängig gemacht werden, dass der Betreffende einen eigenständigen Beitrag zum Lebensunterhalt erbringe.

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