Nahrungsergänzungsmittel
Verbotene Geschäfte in der Arztpraxis
Teilweise kassierten die Mediziner für die Vermittlung des Geschäfts, "indem sie ihren Patienten entsprechende Produkte empfehlen und einen Bestellzettel mit ihrer Personalnummer überreichen", so WISO. Auf diesem Wege zahle die Schweizer Firma NSA AG ihren Vertriebspartnern eine Provision in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtpreises, wenn es zu einer Bestellung des Nahrungsergänzungsmittels "Juice Plus" komme.
WISO zeigte das Beispiel eines Arztes, der einer jungen Arbeitslosen, die unter Rheuma leidet, Obst- und Gemüsekonzentrate für 190 Euro vermittelt haben soll. Erst später sei sie von einem anderen Mediziner erfolgreich gegen ihre Schmerzen behandelt worden.
"Der Arzt gefährdet das Vertrauen des Patienten," sagte Dirk Schulenburg, Justiziar der Landesärztekammer Nordrhein in der Sendung. Die Landesärztekammern wachen über die Einhaltung der standesrechtlichen Regeln. "Die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln in der Arztpraxis verstößt gegen die ärztliche Berufsordnung. Der Arzt darf keine Bestellung entgegennehmen und schon gar keine Provision kassieren", so Schulenburg.
Derzeit laufen offenbar "mehrere" berufsgerichtliche Verfahren gegen Ärzte. Verbindet ein Mediziner seine ärztliche Tätigkeit mit einem Gewerbe, riskiert er eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro und die Feststellung der Berufsunwürdigkeit. In Deutschland darf bei Erkrankungen nicht mit der heilenden Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln geworben werden.
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Am 10. Okt. 2006 unter:
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