Kirchenrecht
Unscheidbarkeit der Ehe kann laut BGH verfassungswidrig sein
Diese sei vor der Eherechtsreform vom 14. Juni 1976 und damit zu einer Zeit ergangen, als eine Ehe auch nach deutschem Recht nur aus Verschulden eines oder beider Ehepartner geschieden werden konnte. Inzwischen habe zudem das Bundesverfassungsgericht betont, das Grundgesetz schütze auch die Möglichkeit, durch Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Der BGH wies auch darauf hin, dass es in Europa vor staatlichen Gerichten unscheidbare Ehen nur noch in Andorra, Malta und dem Vatikanstaat gebe.
Der 12. Zivilsenat des BGH hatte über den Scheidungsantrag einer Syrerin zu entscheiden. Auch ihr Ehemann ist Syrer. Beide lebten seit Jahren getrennt als Asylbewerber in Deutschland und haben eine jetzt zehnjährige Tochter. Der Ehemann gehört einer katholischen, die Ehefrau der syrisch-orthodoxen Kirche an. Sie waren 1993 in Syrien von einem Priester der chaldäischen Kirche getraut worden.
Die Vorinstanzen - das Amtsgericht Singen und das Oberlandesgericht Karlsruhe - hatten die Scheidung abgelehnt, weil für die Parteien nach dem hier anzuwendenden syrischen Recht das Ostkirchenrecht maßgeblich sei. Anwendbar sei der 1990 von Papst Johannes Paul II. verkündete "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" (CCEO), wonach die Ehe nicht geschieden werden könne. Auf die Revision der Ehefrau hob der BGH das OLG-Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Prüfung und Verhandlung an das OLG zurück. (AZ: XII ZR 79/04 - Urteil vom 11. Oktober 2006)
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 12. Okt. 2006 unter:
nachrichtenStichworte:
« EU-Kommission macht Druck für den freien Dienstleistungsverkehr
Althaus fordert 600 Euro "Bürgergeld" für alle »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
