Kritik an Schornsteinfegergesetz

EU-Kommission macht Druck für den freien Dienstleistungsverkehr

Die EU-Kommission macht Druck für die Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs. In Deutschland, Belgien, Griechenland und Spanien sieht sie diese wirtschaftlichen Freiheiten behindert. So will die Kommission Deutschland offiziell auffordern, Teile des Schornsteinfegergesetzes zu ändern. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage sei es einerseits deutschen Staatsbürgern nicht möglich, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen. Zum anderen seien Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten "daran gehindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten". Die Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 in einem Aufforderungsschreiben ersucht, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hatte der Kommission daraufhin ihre Bereitschaft zu einer Änderung des Schornsteinfegergesetzes erklärt und entsprechende Zeitplanungen vorgelegt.

Darin sei in Aussicht gestellt worden, dass ein geändertes Schornsteinfegergesetz im Jahr 2006 in Kraft treten könne. Da der Kommission bislang keine Gesetzgebungsvorlage übermittelt worden sei, habe sie nun entschieden, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" abzugeben. Dabei handelt es sich um die letzte Vorstufe vor einem so genannten Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Deneben unternimmt die EU-Kommission auch weitere Schritte gegen Belgien, Griechenland und Spanien, um die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehrs schrittweise zu erzwingen.

Belgien werde offiziell um eine Änderung der Anforderung ersucht, "der zufolge Fortbildungsunternehmen, die in der französischsprachigen Region Wallonien tätig werden möchten, ihren Hauptsitz in dieser Region haben müssen". Dies verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag festgeschriebene Dienstleistungsfreiheit.

Griechenland wird offiziell aufgefordert, im "Get Certified"-Programm festgelegte Bestimmungen für Zertifizierungsstellen zu ändern. "Akkreditierungsstellen müssen in Griechenland Unternehmen, die von der Zertifizierungsstelle bereits bestätigt wurden, Kontrollen vor Ort unterziehen", was in den Augen der Kommission nicht mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49) vereinbar ist.

Obwohl diese Anforderung in gleicher Weise für die griechischen Zertifizierungsstellen gilt, meint die Kommission, dass diese Rechtslage die nicht griechischen Zertifizierungsstellen im Vergleich zu den in Griechenland niedergelassenen Stellen "erheblich benachteiligt".

Die Kommission hat weiterhin beschlossen, ein "Aufforderungsschreiben" an Spanien zu richten, da dieser Mitgliedstaat es versäumt habe, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar 2006 nachzukommen. Der Gerichtshof habe festgestellt, dass verschiedene rechtliche Anforderungen des spanischen Gesetzes über private Sicherheitsdienste gegen Bestimmungen des EU-Vertrags über die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit verstießen und nicht mit den Richtlinien über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise vereinbar sind. Dazu zähle etwa die Forderung, dass nur eine juristische Person diese Art von Dienstleistung erbringen dürfe. Spanien habe es bisher unterlassen, seine Rechtsvorschriften in Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs zu ändern.

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