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EU-Ministerrat stimmt Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA zu

"Dammbruch beim Datenschutz"

Der EU-Ministerrat hat am 16. Oktober einer Regelung zugestimmt, nach der die USA bis zu 34 persönliche Daten von jedem Passagier erhalten, der in ihre Richtung fliegt. Der Ministerrat autorisierte die EU-Ratspräsidentschaft, eine entsprechend Vereinbarung mit den USA zu unterzeichnen. Die Datenübermittlung soll nach Darstellung des Ministerrats helfen, Terrorismus und schwerwiegende transnationale Kriminalität zu verhüten und zu bekämpfen. Zugleich werde der Datenschutz in Übereinstimmung mit den Europäischen Grundrechten gewährleistet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte zunächst am 30. Mai der Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden einen Riegel vorgeschoben. Der Gerichtshof erklärte das alte Abkommen zwischen der EU und den USA zur transatlantischen Datenübermittlung für nichtig. Das Europaparlament hatte zuvor - mit Verweis auf das EU-Datenschutzrecht - insbesondere die Datenmenge und die Willkür bei der Informationsübermittlung kritisiert.

Weder die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die Vereinigten Staaten festgestellt werde, noch der Beschluss des EU-Ministerrats, mit dem ein Abkommen über deren Übermittlung an dieses Land genehmigt werde, "beruhen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage", urteilten die Europarichter im Mai geurteilt.

Mit der aktuellen Entscheidung des Ministerrats wird der Transfer personenbezogener Daten in die USA jetzt wieder ermöglicht. Der Ministerrat betonte, dass der Gerichtshof lediglich der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die Zuständigkeit abgesprochen hätte, nicht aber dem "Dach" der "Europäischen Union" (EU). Auch hätten die Europarichter nicht den Datentransfer an sich bemängelt. Mit der neuen Entscheidung auf EU-Ebene seien die rechtlichen Probleme insofern Beiseite geräumt.

Kritik von Linksfraktion und FDP

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, sieht in der Entscheidung einen "Dammbruch beim Datenschutz". Der per Grundgesetz verbriefte Datenschutz schütze keine Daten, sondern Persönlichkeiten. Das sei "sein Wesen - gewesen", so Pau.

"Der vorsorgliche Verweis, die Daten seien doch in den USA in sicheren Händen, kann getrost als schwarzer Humor abgehakt werden", meint die Bundestagsabgeordnete. "Geheimdienste, die nachweislich weltweit Bürgerrechte missachten, werden nicht ausgerechnet beim Datenschutz zu Heiligen."

Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst Burgbacher, hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen "die Interessen der deutschen Passagiere nicht ausreichend vertreten. Unsere bisherigen Bedenken haben sich bestätigt: Die Forderung nach datenschutzrechtlichen Standards sind bei der Einigung nicht berücksichtigt worden."

Nach Presseberichten hätten jetzt viele Stellen der US Sicherheitsbehörden bis hin zum FBI "wahllos Zugriff auf die Passagierdaten" und könnten diese zukünftig noch leichter untereinander austauschen.