Gundremmingen
Zwischenlager-Gegner haben Verfassungsbeschwerde eingereicht
Die Betreiber des Atommüll-Lagers, die Stromkonzerne RWE und E.On, behaupteten, die Castoren würden wenigstens 40 Jahre den tödlich strahlenden Brennelementmüll sicher einschließen. Sachgutachten zeigen hingegen nach Darstellung des Forums gegen das Zwischenlager, dass bei Anschlägen mit Flugzeugen, Panzerfäusten, Raketen oder Sprengstoff Castoren aufgerissen werden könnten. "Dann droht bei uns für Jahrhunderte eine Verseuchung und Sperrung ganzer Landkreise."
Nachdem die Klagen der fünf Nachbarn des Zwischenlagers Anfang 2006 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt worden waren und auch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, war der Rechtsweg für die Kläger erschöpft und "zugleich der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geöffnet".
In ihrer Verfassungsbeschwerde vertreten die Kläger die Auffassung, dass die Atommüll-Lagerung gegen ihr in Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoße. Auch beklagen sie in der von Professor Christoph Degenhart formulierten Beschwerde, dass 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Gundremminger Atomkraftwerks noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung für den in den Kernkraftwerken erzeugten tödlich strahlenden Brennelementmüll existiere. Weder in Deutschland noch in einem anderen Land dieser Erde. Damit verstoße die Gundremminger Atommüll-Lagergenehmigung wie auch das ihr zugrunde liegende Atomgesetz gegen Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Schutz der Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen allen staatlichen Stellen zur Pflicht mache.
Die Kläger hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu "existenziellen Fragen unserer Zeit" äußert: "Dürfen uns die Atomanlagen durch ihre Strahlengefahren krank machen? Dürfen wir unseren Kindern und Kindeskindern eine verstrahlte und schwer beschädigte Erde hinterlassen? Müssen wir nicht endlich uns für Wirtschaftswege entscheiden, die uns ein gutes Auskommen ermöglichen, ohne die Lebensgrundlagen der Nachkommenden zu zerstören?"
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Am 02. Okt. 2006 unter:
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Prozess um umdeklarierte Schlachtabfälle verzögert sich »

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